Bereitstellungszinsen bzw. bereitstellungszinsfreie Zeit bei Ihrer Anschlussfinanzierung

Bereitstellungszinsen gehören eigentlich in die Kategorie Neufinanzierung. Dennoch gibt es auch bei einer Anschlussfinanzierung Parallelen, weshalb die Kenntnis über eine bereitstellungszinsfreie Zeit wichtig sein kann. Der Zeitraum bis zum Anschlussfinanzierungstermin wird normalerweise Vorlaufzeit genannt. Letztlich ist dies das gleiche wie eine bereitstellungszinsfreie Zeit.

In dieser Zeit fallen nämlich keine Gebühren oder eben Bereitstellungszinsen für Ihr Darlehen an. Für Ihre Anschlussfinanzierung heißt das: bis zum Anschlussfinanzierungs- bzw. Umschuldungstermin werden Ihnen diesbezüglich keine Kosten von der Bank in Rechnung gestellt. An dieser Stelle sind auch Informationen zu Forward-Darlehen sehr wichtig. Es gibt nämlich Unterschiede zwischen einem "echten" Forwarddarlehen oder einem "unechten" Forwarddarlehen. Die Details dazu können Sie in einem weiteren Beitrag nachlesen.